Rz. 371

1. Fragen

1. In welche zwei Bereiche kann man das Kostenrecht aufgliedern?
2. Woraus setzt sich die Rechtsanwaltsvergütung zusammen?
3. In welchem Gesetz ist die Rechtsanwaltsvergütung geregelt?
4. Kann der Rechtsanwalt völlig frei eine Vergütungsvereinbarung treffen?
5. Was bedeutet der Begriff Pauschgebühren?
6. Was bedeutet der Begriff Rahmengebühren?
7. Was ist eine Schwellen- oder Regelgebühr?
8. Was versteht man unter dem Begriff Mittelgebühr?
9. Welche Bedeutung hat der Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren?
10. Wonach richtet sich die Berechnung des Gegenstandswerts für die Anwaltsgebühren?
11. Wenn im RVG eine Bestimmung zum Gegenstandswert vorhanden ist und eine anderslautende im GKG, nach welcher Bestimmung richtet sich dann die Wertberechnung für die Anwaltsgebühren? (Beispiel: § 25 RVG, Addition von Nebenforderungen in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten – § 43 GKG – keine Addition von Nebenforderungen)
12. Wie hoch ist der Mindeststreitwert in einer Ehesache?
13. Wie hoch ist der Wert im Versorgungsausgleichsverfahren im Verbund?
14. Wie berechnet sich der Wert in einer Unterhaltssache?
15. Wie berechnet sich der Gebührenwert in einem Klageverfahren mit Widerklage?
16. Wie berechnet sich der Zuständigkeitsstreitwert bei Klage und Widerklage (wenn es z.B. um die Frage geht, ob ein Rechtsmittel zulässig ist)?
17. In welchem Verhältnis stehen die § 45 GKG und § 5 ZPO bei der Wertberechnung für Klage und Widerklage?
18. Welche Gebühren erhält der Rechtsanwalt in einem Zivilrechtstreit?
19. Nach welchen Vorschriften berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts im Strafprozess?
20. Wo ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr geregelt und in welcher Höhe ist sie vorzunehmen?
21. Nennen Sie bitte Beispiele für Auslagenersatz, und wo ist dieser geregelt?
22. Wie genau berechnen Sie die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen?
23. Nach welcher Bestimmung rechnet der Unterbevollmächtigte seine Gebühren ab?
24. Ist die erste Beratung einer Gebührengrenze unterworfen?
25. In welchem Gesetz sind die Grundsätze der Gerichtskosten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geregelt?
26. Muss dem Gericht ein Kostenvorschuss für sein Tätigwerden bezahlt werden?
27. Sind die gerichtliche Kostenentscheidung und die Kostenfestsetzung dasselbe?
28. Was bedeutet Kostenausgleichung?
29. Ist eine Kostenfestsetzung anfechtbar?
30. Nach welcher Maßgabe kann ein Rechtsanwalt seine Gebühren und Auslagen gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen?
31. Welche Folgen haben außergebührenrechtliche Einwendungen im Verfahren nach § 11 RVG?
32. Für welche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine Grundgebühr in Strafsachen?
33. Was versteht man unter einer Gebühr mit Zuschlag?
34. Wovon sind die Gebühren in Bußgeldsachen der Höhe nach abhängig?
35. Wie häufig kann der Rechtsanwalt in einer Strafsache die Terminsgebühr für Hauptverhandlungstage verlangen?

2. Antworten

1. In den Bereich Gerichtskosten und den Bereich außergerichtliche Kosten (Anwaltsvergütung).
2. Aus den Gebühren und dem Auslagenersatz.
3. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG.
4. Nein. Eine Vergütungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Sie darf nicht in einer Vollmacht enthalten sein. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt nicht unter den gesetzlichen Gebühren bleiben. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist unzulässig, ebenso eine sog. quota-litis-Vereinbarung (Der Rechtsanwalt vereinbart einen Teil des zu erstreitenden Betrags als Vergütung).
5. Der Begriff Pauschgebühren stellt klar, dass eine ganze Anzahl verschiedener Tätigkeiten unabhängig vom jeweiligen konkreten Aufwand in einem Vergütungstatbestand pauschal abgegolten wird.
6. Bei den Rahmengebühren unterscheidet man Satzrahmen- und Betragsrahmengebühren. Bei den Satzrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung des § 14 RVG innerhalb eines bestimmten Satzrahmens (z.B. 0,1 bis 1,0 bei der Beratungsgebühr) seine Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien: Umfang, Schwierigkeit, Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, Haftungsrisiko). Bei den Betragsrahmengebühren geht er ebenfalls so vor, allerdings bewegt sich die Gebühr innerhalb eines Betragsrahmes (z.B. 50 bis 660,00 EUR).
7. Als Regel- oder Schwellengebühr bezeichnet man die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, auf die die Geschäftsgebühr begrenzt ist, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war.
8. Die Mittelgebühr wird in der Regel bei Rahmengebühren bei durchschnittlich gelagerten Fällen in Ansatz gebracht. Sie errechnet sich aus der Addition von Mindest- und Höchstbetrag geteilt durch zwei.
9. Der Gegenstandswert ist die betragsmäßige Bestimmung des Wertes einer Angelegenheit. Nach seiner Höhe richtet sich ein Großteil der Gebühren, z.B. die Satzrahmen und Regelgebühren. Mit Hilfe einer Gebührentabelle kann dann die Gebühr betragsmäßig abgelesen werden.
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