An das Amtsgericht _____
– Mietabteilung –
_____
Klage
in dem Rechtsstreit des _____
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____
gegen _____
– Beklagter –
wegen: Zustimmung zur Mieterhöhung
Streitwert: _____ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir
Klage
mit dem Antrag,
1) |
den Beklagten zu verurteilen, der Erhöhung der Nettomiete für die in _____ belegene Wohnung von bisher monatlich _____ EUR netto zzgl. Nebenkostenvorauszahlung auf nunmehr monatlich _____ EUR netto zzgl. Nebenkostenvorauszahlung mit Wirkung ab dem _____ zuzustimmen; |
2) |
dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; |
3) |
das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, soweit es vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist; |
4) |
den Beklagten bei der Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft oder bei Anerkenntnis durch Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren zu verurteilen; |
5) |
es dem Kläger nachzulassen, eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. |
Begründung:
Der Kläger ist Vermieter, der Beklagte ist Mieter der oben näher bezeichneten Wohnung. Gem. § _____ des Mietvertrages zahlt der Beklagte eine monatliche Nettokaltmiete von _____ EUR pro Monat. Diese Miete ist seit mehr als einem Jahr unverändert.
Mit Schreiben vom _____ forderte der Kläger den Beklagten zur Zustimmung und zur Zahlung einer erhöhten Nettokaltmiete von _____ EUR mit Wirkung ab dem _____ auf.
Beweis:
Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens verwies der Kläger auf den Mietspiegel der Stadt _____. Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die für vergleichbare Wohnungen verlangt werden. Die von dem Beklagten angemietete Wohnung wurde _____ erbaut. Ausweislich des Mietspiegels der Stadt _____ ist für Wohnungen der Baualtersklasse ab _____ bei mittlerer Wohnlage, guter Ausstattung und einer Größe von 60–90 m2 eine monatliche Kaltmiete von _____ EUR pro m2 angemessen.
In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht:
Bei dem von der Stadt _____ herausgegebenen Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, so dass die Vermutung besteht, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Die Kappungsgrenze ist nicht überschritten.
Da der Beklagte sich innerhalb der Überlegungsfrist gem. § 558b Abs. 2 BGB nicht geäußert hat und den alten Mietzins unverändert weiterzahlt, ist er zur Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung zu verurteilen.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
(Unterschrift)