Rz. 36

Weitere Vertragsmuster für verschiedene abweichende Fallgestaltungen finden sich z.B. im Beck’schen Formularbuch und bei Wurm/Wagner/Zartmann sowie bei Krumscheid/Zwißler, AnwaltFormulare Mietrecht.

I. Checkliste: Abschluss eines Mietvertrages

 

Rz. 37

Form

Schriftform bei Verträgen mit Laufzeit über einem Jahr, vgl. §§ 550, 578 Abs. 1 BGB (vgl. Rdn 11)
Unterzeichnung von allen Mietparteien

Mindestinhalt des Mietvertrages

genaue Bezeichnung des Mietobjektes und mitvermieteter Räume/Gegenstände
genaue Bezeichnung der Mietparteien, ggf. Vertretungsverhältnisse
Mietzins
Mietdauer

frei zu vereinbarender Inhalt – teilweise abweichend von gesetzlichen Regelungen

Tragung von Nebenkosten
Ausschluss der Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
Tragung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter
Kleinere Instandhaltungen
Kaution oder sonstige Sicherheitsleistungen
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Ausschluss des § 545 BGB
eventuell: Einbeziehung einer Hausordnung

II. Muster: Wohnraummietvertrag

 

Rz. 38

Muster 31.1: Wohnraummietvertrag

 

Muster 31.1: Wohnraummietvertrag

Mietvertrag

zwischen _____,

– Vermieter –

und

_____,

– Mieter –

§ 1 Mieträume

Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläche beträgt _____ m2.

Mitvermietet werden _____ (genaue Bezeichnung der Mietsache nebst mitvermieteten Räumen, z.B. Garage/Stellplatz/Garten).

§ 2 Mietzins und Nebenkosten

1) Der monatliche Mietzins beträgt _____ EUR.

Alternativen:

Der monatliche Mietzins beträgt _____ EUR;

er erhöht sich

ab dem _____ um _____ auf _____ EUR

ab dem _____ um _____ auf _____ EUR

ab dem _____ um _____ auf _____ EUR

ab dem _____ um _____ auf _____ EUR

ab dem _____ um _____ auf _____ EUR

oder:

Der monatliche Mietzins beträgt derzeit _____ EUR.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins nach Maßgabe des § 557b BGB durch schriftliche Erklärung an die eingetretene Änderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland anzupassen.

2) Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 2 BetriebskostenVO.

3) Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und angemessene Vorauszahlung festgelegt werden.

4) Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit _____ EUR zu zahlen. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden.

5) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt:

Heiz- und Warmwasserkosten werden gem. § 7 HeizkostenV zu 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 30 % nach Wohnfläche verteilt, Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.

6) Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen.

§ 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten

1) Miete und Nebenkosten sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an den Vermieter auf dessen Konto _____ zu zahlen.

2) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschalierte Mahnkosten in Höhe von _____ EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.

§ 4 Mietsicherheit

Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses nach Maßgabe des § 551 BGB eine Mietsicherheit in Höhe von _____ EUR zu leisten (höchstens drei Monatsmieten). Der Mieter ist berechtigt, die Sicherheit auch durch drei gleiche monatliche Teilzahlungen zu erbringen.

Der Mieter kann diese Verpflichtung auch durch die Stellung einer unwiderruflichen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern in Höhe des oben genannten Betrages erbringen.

§ 5 Mietdauer

1) Das Mietverhältnis beginnt am _____ und läuft auf unbestimmte Zeit.

Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alternativen:

Das Mietverhältnis beginnt am _____ und endet mit Ablauf des _____. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann nicht erfolgen, da _____ (z.B.: der Vermieter die Mieträume nach Ablauf der Mietzeit wegen seiner Rückkehr von einem dienstlichen Auslandsaufenthalt als Wohnung für sich nutzen will).

oder:

Das Mietverhältnis beginnt am _____. Für den Zeitraum bis zum _____ verzichten beide Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Bei Staffelmietverträgen:

Das Mietverhältnis beginnt am _____. Der Mieter kann das Mietverhältnis jedoch nach Ablauf von vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages unter Ei...

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