I. Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist gem. § 721 ZPO
1. Rechtliche Grundlagen
Rz. 146
Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts nach Abwägung der widerstreitenden Interessen. Gem. § 794a Abs. 3 ZPO kann eine eingeräumte Räumungsfrist verlängert oder verkürzt werden; die Räumungsfrist darf jedoch insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.
Der Antrag ist bei Antrag auf Verurteilung zur Räumung vor dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung zu stellen, bei Verurteilung auf zukünftige Räumung oder bei Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist.
Rechtsmittel: sofortige Beschwerde.
2. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist
Rz. 147
Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist
Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist
Amtsgericht
– Mietabteilung –
_____
In dem Räumungsrechtsstreit
Müller gegen Eheleute Meyer _____
zeigen wir an, dass wir die Beklagten vertreten.
Namens und in Vollmacht der Beklagten wird der geltend gemachte Klageanspruch auf Räumung anerkannt.
In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,
1) |
den Beklagten eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Räumungsfrist zu gewähren; |
2) |
dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; |
3) |
das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, soweit es vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist. |
Begründung:
Die Beklagten haben den Räumungsanspruch außergerichtlich bereits anerkannt.
Beweis: Schreiben des Beklagten vom _____
Sie haben den Kläger jedoch vergeblich um die Einräumung einer ausreichenden Räumungsfrist gebeten. Die Beklagten haben dies damit begründet, dass es Ihnen trotz intensiver Suche unter Einschaltung des Maklerbüros _____ und dem Schalten eigener Anzeigen noch nicht gelungen ist, eine anderweitige Wohnung zu finden. Insoweit legen wir eine Bestätigung des Maklers _____, aus der sich ergibt, dass die Beklagten ihn mit der Wohnungsvermittlung beauftragt haben, sowie Rechnung des Volksboten über die geschalteten Annoncen vor.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
(Unterschrift)
3. Anmerkungen zum Muster
Rz. 148
▪ |
Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Prozessgericht, vgl. §§ 721 Abs. 4, 794a Abs. 1 ZPO. |
▪ |
Zum Antrag, Ziff. 2): Vgl. § 93b ZPO; Anwaltsgebühren: vgl. Nr. 3333 RVG-VV, soweit Verfahren nicht mit Hauptsache verbunden ist. |
4. Muster: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist
Rz. 149
Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist
Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist
An das Amtsgericht _____
– Mietabteilung –
_____
In Sachen _____ gegen _____
beantragen wir,
die gewährte Räumungsfrist bis zum _____ zu verlängern.
Begründung:
Das Gericht hatte den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum _____ gewährt. Den Beklagten ist es zwischenzeitlich gelungen, eine anderweitige Wohnung zu finden. Diese kann jedoch erst zum _____ bezogen werden.
Beweis: Vorlage des Mietvertrages über die Wohnung _____
Da ein Zwischenumzug für den verbleibenden Zeitraum von zwei Monaten den Beklagten nicht zumutbar ist, ist die Räumungsfrist entsprechend zu verlängern.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
(Rechtsanwalt)
5. Anmerkungen zum Muster
Rz. 150
Zuständig ist das Prozessgericht.
II. Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO
1. Rechtliche Grundlagen
Rz. 151
Der Mieter kann neben den Möglichkeiten des Räumungsschutzes bzw. nach dessen Ausschöpfung oder bei Vorliegen der Ausschlusstatbestände Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO beantragen.
Voraussetzung ist jedoch, dass Umstände vorliegen, die die geplante Räumung auch unter Berücksichtigung der Belange des Gläubigers als Härte erscheinen lassen, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Da § 765a ZPO nicht zur Aushebelung der Rechtskraft führen darf, ist die Vorschrift eng auszulegen. Daher reicht die Berufung auf durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufene Erschwerungen der Suche einer neuen Wohnung bzw. der Räumung in der Regel nicht aus.
Darüber hinaus besteht für den Räumungsschuldner die Möglichkeit, eine Wiedereinweisung durch die Ordnungsbehörde zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nach den jeweils geltenden Polizei- und Ordnungsgesetzen zu erwirken.
2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO
Rz. 152
Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG).
Rz. 153
Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO
Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO
An das Amtsgericht _____
– Vollstreckungsgericht –
_____
In der Vollstreckungssache _____ gegen _____
zeigen wir an, dass wir die Räumungsschuldner vertreten.
Namens und in Vollmacht der Räumungsschuldner stellen wir den Antrag, die Zwangsräumung des Gläubigers aus ...