Mietvertrag
zwischen der Firma _____,
– Vermieterin –
und
der Firma _____,
– Mieterin –
§ 1 Mietobjekt
Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, bestehend aus Verkaufsraum (ca. _____ m2 groß), Abstellraum (ca. _____ m2 groß), Aufenthaltsraum mit Teeküche (ca. _____ m2 groß), Toilette (ca. _____ m2 groß) sowie den im Untergeschoss belegenen Lagerraum, gekennzeichnet mit der Nummer _____ (ca. _____ m2 groß).
§ 2 Mietzweck
1) Die Vermietung erfolgt zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes für Damenoberbekleidung mit bis zu drei Beschäftigten.
2) Das Mietobjekt darf nur zu diesem vertraglichen Zweck genutzt werden. Änderungen des Nutzungszweckes bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
3) Die Mieterin hat die eventuell für den Betrieb ihres Gewerbes erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Konzessionen o.Ä. auf eigene Kosten zu beschaffen. Wird die Konzession für den Geschäftsbetrieb oder für den Vertrieb einzelner von der Mieterin vertriebener Artikel entzogen, kann die Mieterin hieraus gegenüber der Vermieterin keinerlei Rechte herleiten. Gleiches gilt, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen wegen Umständen, die nicht mit dem baulichen Zustand der gemieteten Räume in Zusammenhang stehen, ganz oder teilweise untersagt wird.
§ 3 Mietdauer
1) Das Mietverhältnis beginnt am _____ und endet am _____.
Es verlängert sich hiernach um jeweils ein Jahr, wenn es nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Mietzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2) Während des Laufs der Kündigungsfrist hat die Mieterin die Anbringung von Vermietungsplakaten an den Fenstern oder/und an geeigneten Stellen zu dulden.
3) Die Vertragsverlängerung gem. § 545 BGB bei Fortsetzung des Mietgebrauchs nach Beendigung des Mietverhältnisses durch die Mieterin wird ausgeschlossen.
4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch die Vermieterin haftet die Mieterin für den Ausfall an Miete, Nebenkosten und sonstigen Leistungen.
§ 4 Mietzins
1) Der monatliche Mietzins beträgt _____ EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2) Daneben trägt die Mieterin die folgenden Betriebs- und Nebenkosten:
1) |
laufende öffentliche Lasten des Grundstückes |
2) |
die Kosten der Wasserversorgung |
3) |
die Kosten der Entwässerung |
4) |
die Kosten der Versorgung mit Heizenergie und Warmwasser |
5) |
die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges |
6) |
die Kosten der Straßenreinigung |
7) |
die Kosten der Müllabfuhr |
8) |
die Kosten der Hausreinigung |
9) |
die Kosten der Ungezieferbekämpfung |
10) |
die Kosten der Gartenpflege |
11) |
die Kosten der Beleuchtung |
12) |
die Kosten der Schornsteinreinigung |
13) |
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung des Mietobjektes |
14) |
die Kosten für den Hausmeister |
15) |
sonstige Betriebskosten |
16) |
die Kosten der Verwaltung des Mietobjektes. |
Auf die vorstehenden Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit _____ EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
3) Erhöhen sich die Betriebs- und Nebenkosten, so ist die Vermieterin berechtigt, die Kosten durch Erklärung in Textform auf die Mieterin umzulegen. Die Vorauszahlung erhöht sich hierdurch ab dem 1. des auf die Erklärung folgenden Monats.
4) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt: Heiz- und Warmwasserkosten werden zu 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch, zu 30 % nach der vermieteten Fläche verteilt, Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der vermieteten Fläche verteilt.
§ 5 Zahlung von Miete und Nebenkosten
1) Miete und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats, porto- und spesenfrei an die Vermieterin auf deren Konto _____ zu zahlen.
2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Absendung, sondern der Ankunft des Geldes an.
3) Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden. Der Ausgleich einer Nachzahlung oder einer eventuellen Erstattung erfolgt mit der nächsten auf die Abrechnung folgenden Mietzahlung.
4) Bei Zahlungsverzug der Mieterin ist die Vermieterin berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschal Mahnkosten in Höhe von _____ EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.
5) Die Mieterin kann gegenüber Ansprüchen aus diesem Vertrage nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6) Das Recht zur Mietminderung bleibt unb...