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Gute Erfahrungen mit einem von den Parteien nach Entstehung des Streits eingesetzten Schiedsgericht macht das Süddeutsche Familienschiedsgericht mit Sitz in München.[67]
Sein norddeutsches Pendent ist das Norddeutsche Familienschiedsgericht[68] Ehesachen – d.h. auch die Scheidung selbst – nach §§ 121 ff. FamFG und Kindschaftssachen nach §§ 151 ff. FamFG sind nicht schiedsfähig.[69]
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