Rz. 145
Das Arbeitsergebnis zählt ebenfalls zu den Grundelementen des qualifizierten Zeugnisses und betrifft die Erfolge des Arbeitnehmers. Angaben hierüber gehören nicht in jedes Zeugnis. Bei einem Hilfsarbeiter kommt es weniger auf seine Erfolge als vielmehr auf seinen Einsatz und seine Belastbarkeit an. Das Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung von Erfolgen erwartet, etwa bei einem Außendienstmitarbeiter. Durch die Erwähnung der Erwartungshaltung des Arbeitgebers und der dem Außendienstmitarbeiter zuteilgewordenen Unterstützung durch die Vertriebsleitung, durch die Verkaufsleitung, durch den Produkttrainer, den Verkaufstrainer sowie seinen Gebietsleiterkollegen wird für einen kundigen Leser erkennbar, wie es um die Erfolge des Außendienstmitarbeiters letztlich bestellt gewesen ist (LAG Hamm v. 21.12.1993 – 4 Sa 1123/93, n.v.).
Rz. 146
Ziel einer jeglichen Handlung sollte immer der Erfolg sein. Der Erfolg krönt gewissermaßen die Bemühungen des Arbeitnehmers und zeigt seine Arbeitsergebnisse. Mit diesem Kriterium soll erfasst werden, wie oft, wie schnell und wie anhaltend sich ein Erfolg eingestellt hat. Ein Arbeitnehmer, der selbst mit den bisherigen Ergebnissen der Arbeit nicht zufrieden ist, entwickelt entweder im positiven Fall Kreativität oder verbreitet im negativen Fall Resignation. Bei der Ausführung einer Aufgabe zeigt sich, wie Berufspraxis, Wissen, Kreativität, Intelligenz, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem Ergebnis umgesetzt werden (Praxisbezug). Das Arbeitsergebnis ist der positive oder negative Abschluss einer Tätigkeit. Er entspricht einer Wertung für Planung, Zielverfolgung und Erfolg einer Aktion.
Rz. 147
Wenn eine Aufgabe festgelegt wurde, alle Materialien und Kenntnisse vorhanden sind, dann unterliegt es dem Lösungsvermögen, die richtigen Vorgänge (auch in der richtigen Reihenfolge) bis zum Ziel zu steuern. Ein wichtiger Faktor für das Wirtschaftsleben ist dabei der Umgang mit den Kosten. Immer dann, wenn ein Produkt wertvoll ist, wird das Kosten/Nutzen-Verhältnis bemüht. In der Produktion ist das Niedrighalten von Kosten ein Gesetz. Bewusste Verschwendung ist das Gegenteil von Kostenbewusstsein. Das Unvermögen, eine Lösung zu finden und kostengünstig realisieren zu können, ist mit geistiger Trägheit zu begründen. Das Realisieren kostengünstiger Lösungen wird vielfach gesondert beurteilt. Es bilden sich allmählich zusammenfassende Standardformulierungen heraus.
Rz. 148
Bei der Bewertung des Arbeitserfolges kommt es zum einen auf das Arbeitstempo an, also auf die Geschwindigkeit in der Ausführung der Arbeit unter Berücksichtigung der Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse, und zum anderen auf die Kosten der gefundenen Lösung.
Rz. 149
Beispiel
Wird einer Direktrice in einem Unternehmen der Bekleidungsindustrie bescheinigt, sie fand und realisierte "stets voll verwendbare, kostengünstige Lösungen", dann ist die Beurteilung als "sehr gut" zu bezeichnen, während die Formulierung, sie "bemühte sich um sinnvolle Lösungen" die Note "ungenügend" ausdrücken soll. Auch die Formulierung im Zeugnis des Leiters einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Unternehmens: "Er zeigte immer ausgezeichneten Arbeitseinsatz und war sehr motiviert, wenn es darum ging, sich in die theoretischen Grundlagen eines physikalischen Problems einzuarbeiten", ist negativ, denn die Überbetonung wissenschaftlicher Arbeit zusammen mit der Nichterwähnung von Entwicklungserfolgen bedeutet, dass der Arbeitnehmer die zentrale Aufgabe seiner übernommenen Tätigkeit nicht erfüllt hat.