An das Landgericht _____
_____ Zivilkammer
Köln, _____ Oktober _____
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
des A, _____ (Anschrift),
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
gegen
Herrn B und Frau C _____, _____ (Anschrift),
– Antragsgegner –
wegen: Unterlassung
Streitwert (vorläufig geschätzt): 25.000 EUR
Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers.
Wir beantragen, und zwar der besonderen Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
1. |
es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, sich in Bezug auf den Antragsteller, wie nachstehend wiedergegeben, zu äußern und/oder äußern zu lassen:
a) |
_____ |
b) |
_____ (Einblendung der Äußerung) |
|
2. |
Der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Gründe:
Die Antragsgegner haben am _____ in der Fußgängerzone von F Flugblätter verteilt. Dort wird dem Antragsteller u.a. die Aussage vorgeworfen, man solle die Präimplantationsdiagnostik dazu nutzen, Embryonen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen aussortieren und das an Behandlungskosten gesparte Geld in die Frühförderung gesunder Kinder stecken.
Glaubhaftmachung: Vorlage des Flugblatts als
– Anlage ASt 1 –
Die Antragsgegnerin ist mit Abmahnung vom _____ zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert worden.
– Anlage ASt 2 –
Mit Schreiben vom _____ hat die Antragsgegnerin die Abgabe einer solchen Erklärung abgelehnt.
Die streitgegenständlichen Behauptungen verletzen den Antragsteller in seiner Ehre. Sie sind darüber hinaus geeignet, ihn in seinem beruflichen Fortkommen zu hindern. Das dem Antragsteller zugeschriebene Zitat ist von diesem nie gemacht worden.
Glaubhaftmachung: Vorlage der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers
Die Zuschreibung eines falschen wörtlichen Zitats zu einer bestimmten Person stellt aber schon für sich genommen eine falsche Tatsachenbehauptung dar.
Vorliegend ist aber auch der Boykottaufruf unzulässig. Die Flugblätter sind unmittelbar vor dem Praxiseingang von A verteilt worden. Seine Patienten mussten einen "Spießrutenlauf" über sich ergehen lassen. Zudem ist der Anwendungsbereich der PID umstritten und in der öffentlichen Diskussion. An dieser kann sich aber auch der Antragsteller beteiligen. Der Boykottaufruf als "Reaktion" auf eine unliebsame Meinung stellt kein zulässiges Mittel der öffentlichen Meinungsbildung mehr da.
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
(Rechtsanwalt)