Rz. 52

Bei vorangegangenem Verfügungsverfahren: Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung
Zuständiges Gericht gem. § 32 ZPO (fliegender Gerichtsstand der Presse bei bestimmungsgemäßer Verbreitung)
Bestimmter Klageantrag, ggf. unter Beifügung der konkreten Verletzungsform
Annexansprüche (insbesondere Schadensersatz)
Verjährung: Drei Jahre entsprechend § 195 BGB

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