Rz. 17

§ 1066 ZPO sieht die Möglichkeit der Anordnung einer derartigen Schiedsklausel durch Verfügung von Todes wegen ausdrücklich vor. Sie bedarf letztlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. Nach der derzeit gültigen Fassung des § 1029 Abs. 2 ZPO kann eine Schiedsvereinbarung auch erbvertraglich in den Vertragstext aufgenommen werden.[24] Gemäß Verweis in § 1066 ZPO gelten für Schiedsgerichte, die durch letztwillige Verfügung angeordnet werden, die Vorschriften der ZPO entsprechend. Die Zulässigkeit derartiger letztwillig angeordneter Schiedsgerichte ist unbedenklich zu bejahen.[25] Die Möglichkeit, ein solches Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung anzuordnen, ergibt sich nicht aus der Vertragsfreiheit, sondern aus der Testierfreiheit.[26]

 

Rz. 18

Eine Schiedsklausel in einem Testament oder Erbvertrag könnte beispielsweise folgenden Wortlaut haben.

 

Beispiel

Ich ordne/Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die durch meinen Erbfall/unsere Erbfälle hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Angelbachtal/Heidelberg, und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.[27]

[24] Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, § 15 Rn 330.
[25] Schulze, MDR 2000, 314.
[26] Werner, ZEV 2011, 506, 507.
[27] Wortlaut der DSE Schiedsklausel.

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