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Ein wesentlicher weiterer Vorteil gerade im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge ist die grundsätzliche Vertraulichkeit des Verfahrens. Welcher Unternehmer möchte wohl den Streit unter seinen Unternehmensnachfolgern oder Erben in öffentlicher Sitzung verhandelt wissen, nicht selten finden Pressevertreter den Weg zu derartigen interessanten Terminen. Wenngleich die Zivilgerichtsbarkeit häufig faktisch ohne Öffentlichkeit verhandelt, ist es in derartigen Verfahren dann doch anders. Die Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens sichert insoweit den Ausschluss der interessierten Öffentlichkeit. Betriebsgeheimnisse bleiben geheim, der Konkurrenzunternehmer kann die so begehrten Informationen nicht in öffentlicher Sitzung mitschreiben.

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