Rz. 695

Während für Fremdgeschäftsführer die Leistungssysteme so gestaltet werden sollten, dass sie jeweils rechtzeitig und ohne große Schwierigkeiten an nicht vorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können (also möglichst keine Eigendynamik des Versorgungswerkes), können für GGF die Aktivbezüge als Bemessungsgrößen herangezogen werden. Durch die Anbindung der Pensionsanwartschaften an die Bezüge ergibt sich keine zusätzliche, extern beeinflusste Dynamik.

 

Rz. 696

Dabei sollte allerdings nach dem Entstehungscharakter der einzelnen Bezügeteile unterschieden werden. In Abhängigkeit von der Regelmäßigkeit der Bezügeteile kommt z.B. folgende Einteilung in Betracht:

erfolgsunabhängige Bezüge,
regelmäßige Sonderzahlungen, die nur bei besonders ungünstiger Ertragslage entfallen,
Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis,
erfolgsabhängige Bezüge (Gewinnanteile, Dividenden usw.),
sonstige geldwerte Vorteile (Dienstwagen, Dienstwohnung usw.).
 

Rz. 697

Bei der Festlegung betrieblicher Versorgungsleistungen ist nun zu entscheiden, welche dieser Bezügeteile (die insgesamt das Berufseinkommen darstellen) als dauerhafte und den eigentlichen Lebensstandard bestimmende Einkünfte anzusehen sind. Man wird häufig dazu neigen, nur die in den beiden zuerst genannten Kategorien aufgeführten Bezügeteile als "regelmäßiges" Einkommen anzusehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge