Rz. 474

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, beim Tode einer weiblichen Arbeitnehmerin dem überlebenden Ehegatten eine Witwerrente zu zahlen, wenn die betriebliche Versorgungsregelung im umgekehrten Fall eine Witwenrente vorsieht (BAG v. 5.9.1989 – 3 AZR 575/88, NZA 1990, 271).

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