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Bei der beitragsorientierten Leistungszusage bestimmt der Beitrag des Arbeitgebers, bezogen auf ein festes Leistungsmodell, den Inhalt der Versorgungszusage. Erforderlich ist dabei die Definition der Versorgungsleistung durch den festgelegten Beitrag, den Zins und bestimmte versicherungsmathematische Umrechnungsfaktoren. In der Regel werden bestimmte Verrentungstabellen vereinbart, aus denen die zugesagte Versorgungsleistung abgeleitet werden kann.

Bekannt sind dabei Bausteinmodelle oder Kontenmodelle, bei denen die Versorgungsleistungen im Versorgungsfall errechnet werden können.

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