Rz. 127

Voraussetzungen:

Pauschalreise
Mangel
Schaden
Kausalität Mangel und Schaden
Kein Ausschlussgrund (vermutetes Verschulden des Reiseveranstalters)

Rechtsfolgen:

Ersatz des Schadens (§§ 249 ff. BGB)
Haftungsbeschränkungen (§ 651p BGB) beachten!

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