Rz. 1

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde am 13.6.2008 vom Bundesrat beschlossen, es ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten und hat das Vollstreckungsrecht ganz erheblich verändert.[1] Gerade Leser, die dieses Werk beispielsweise zur Vorbereitung auf den Rechtsfachwirtkurs zur Hand nehmen und lange nicht mehr im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig waren, sollen wissen, dass in diesem Werk ausschließlich das seit 1.1.2013 geltende Recht behandelt wird.

 

Rz. 2

Darüber hinaus wurden zum 1.3.2013 verpflichtende Formulare für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie die Durchsuchungsanordnung eingeführt, die zum 1.11.2014 nochmals eine Anpassung erfahren haben. Es werden in diesem Werk ausschließlich die aktuell geltenden Formulare behandelt.

 

Rz. 3

Des Weiteren wurde zum 1.10.2016 ein neues Formular zur Erteilung von Gerichtsvollzieheraufträgen eingeführt. Dieses Formular war zwingend ab 1.4.2016 zu verwenden. Mit einem weiteren Gesetz[2] wurde das Gerichtsvollzieherformular nochmals angepasst; dieses Formular ist seit dem 1.3.2017 zwingend zu verwenden. Das alte Formular durfte nur noch bis zum 28.2.2017 verwendet werden. Selbstverständlich wird in diesem Werk im Nachfolgenden ausschließlich auf die neuen Formulare eingegangen.

[1] Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) – Gesetz v. 29.7.2009, BGBl I S. 2258; Geltung ab 1.1.2013.
[2] Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung – EuKoPfVODG) vom 21.11.2016, BGBl I, S. 2591.

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