Rz. 16

Muster 38.7: Zeugenbeweis zwecks Identitätsfeststellung

 

Muster 38.7: Zeugenbeweis zwecks Identitätsfeststellung

Hiermit beantrage ich, den Zeugen _________________________ zu laden und zu vernehmen zum Beweis der Tatsache, dass dieser das verfahrensgegenständliche Fahrzeug am Tattag geführt hat.

Begründung:

Der Betroffene hat die Fahrereigenschaft bereits vorgerichtlich bestritten und auch auf den Hinweis des Gerichts hin dieses Bestreiten aufrechterhalten. Hintergrund war schlicht, dass der Betroffene, dessen Fahrzeug von verschiedenen Bekannten nach mündlicher Absprache mitbenutzt werden darf, nicht mehr genau in Erinnerung hatte, wer an diesem Tag das Fahrzeug genutzt hatte. Zwischenzeitlich stattgefundene Nachforschungen, die durch das ersichtlich schlechte Messbild nicht gefördert werden konnten, haben inzwischen ergeben, wer am fraglichen Tag Fahrer des Pkw gewesen ist.

 

Rz. 17

Muster 38.8: Anthropologisches Vergleichsgutachten

 

Muster 38.8: Anthropologisches Vergleichsgutachten

Hiermit beantrage ich, zum Nachweis der Fahrereigenschaft des Bruders des Betroffenen am Tattag ein anthropologisches Vergleichsgutachten einzuholen.

Zur Sachverständigen benannt wird Dipl.-Biol. _________________________.

Begründung:

Die Fahrereigenschaft des Betroffenen ist nicht gegeben. Der tatsächliche Fahrer war der Bruder des Betroffenen, der, zugegebenermaßen, eine große äußerliche Ähnlichkeit zum Betroffenen aufweist. Eine frühere Stellungnahme zur Fahrereigenschaft war nicht möglich, da sich der Bruder des Betroffenen auf Geschäftsreise im Ausland befand und sich erst inzwischen die Klärung der Fahrerfrage ergeben hat. Nachdem das Gericht jedoch in der Hauptverhandlung darauf hingewiesen hat, dass es den Betroffenen als Fahrer zu erkennen glaubt und die Fahrereigenschaft des Bruders als Schutzbehauptung ansieht, muss eine gutachterliche Klärung der Fahrereigenschaft vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist auch erfolgversprechend. Denn anhand der verschiedenen Kennzeichen des Gesichts und der Gesichtsteile werden sich eine hinreichende Anzahl von Distinktionsmerkmalen ergeben, die die Eindeutigkeit der Zuordnung begründet. Der Bruder mag über die Adresse des Betroffenen ebenfalls als Zeuge zur Hauptverhandlung hinzugeladen werden, wenn das Gericht eine Begutachtung im Termin bevorzugt.

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