Vereinbarung
zwischen
dem Pro Tennis e.V., _____
– nachfolgend Verein –
und
Sportmarketing GmbH _____
– nachstehend Agentur –
Präambel:
Pro Tennis nimmt mit _____ Jugendmannschaften an dem Meisterschaftsbetrieb des Tennisverbandes teil und veranstaltet in der Kalenderwoche zwischen dem _____ und dem _____ die alljährlichen Vereinsmeisterschaften (Veranstaltung). Pro Tennis überträgt der Agentur das Recht sämtliche Werbeflächen an den Banden und Windschutzzäunen sowie die Freiflächen des Geländes während der Veranstaltung an Sponsoren zu vermarkten.
§ 1 Rechte der Agentur
(1) Der Verein räumt hiermit der Agentur das Recht ein, sämtliche Freiflächen des Vereinsgeländes während der Veranstaltung an Sponsoren zur Nutzung für Informations- und Verkaufsstände zu vermieten.
(2) Der Verein räumt der Agentur ferner das Recht ein, sämtliche Banden und Windschutzzäune für die Dauer der gesamten Saison an Sponsoren zu vermieten.
(3) Die Agentur verpflichtet sich, alle erforderlichen Werbeträger auf eigene Kosten zu produzieren und aufzuhängen. Der Verein ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet.
(4) Der Verein nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl und Vertragsgestaltung mit den Sponsoren. Die Agentur verpflichtet sich, keine Sponsoren zu berücksichtigen, die mit den Grundprinzipien des Vereins nicht vereinbar sind (z.B. _____).
§ 2 Vergütung
Für die Nutzungsbefugnis zahlt die Agentur an den Verein eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von _____ EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, fest abgeschlossen.
(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Sonstige Vereinbarungen
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(2) Die Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über die Inhalte dieser Vereinbarung. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.
(3) Die Parteien stellen sich wechselseitig von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die die werbliche Nutzung der von den Parteien hergestellten und verwendeten Werbemittel betreffen.
(4) Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Gründen sind beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit. Findet die Veranstaltung aus Gründen nicht statt, die der Verein zu vertreten hat, hat der Sponsor Anspruch auf Ersatz der ihm in diesem Zusammenhang bereits entstandenen Kosten.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich zur Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung, die dem aus den übrigen Bestimmungen des Vertrages erkennbar werdenden Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für Lücken des Vertrages.
(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist _____.
(Unterschriften)