Rz. 39

Alkoholabhängige können bereits bei mittleren Alkoholwerten schuldunfähig sein. Ob dies der Fall ist, kann nur von einem Sachverständigen beurteilt werden (OLG Karlsruhe zfs 1993, 319).

 

Rz. 40

Fachkenntnisse darf sich der Richter i.d.R. vor allem bei langjährigem Alkoholmissbrauch eines Angeklagten nicht selbst zutrauen (BGH StV 1994, 634).

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