Rz. 71

Rechtsgeschäfte können Fehler aufweisen, die sie nichtig, schwebend unwirksam oder anfechtbar machen.

 

Beispiele:

a) Die siebzehnjährige A will von B ein Auto kaufen, obwohl ihre Eltern dies strikt ablehnen. A geht trotzdem zu B und kauft das Auto.
b) A will ihr Grundstück verkaufen, das B kaufen möchte. Beide treffen sich und kommen überein, dass das Grundstück verkauft sein soll.
c) Der siebzehnjährige A hat seine Eltern nicht um Erlaubnis gefragt, ob er sich im Hinblick darauf, dass er bald achtzehn wird und die Führerscheinprüfung bereits bestanden hat, ein Auto kaufen darf. Er kauft das Auto trotzdem von B während seine Eltern im Urlaub sind. Als seine Eltern von ihrer Reise zurückkehren, freuen sie sich mit A über den günstigen Kauf.
d) B will eine Lebensversicherung abschließen. Dabei kreuzt sie im Antrag an, dass sie niemals im Krankenhaus gewesen sei, obwohl sie kurz vor dem Ausfüllen des Antrags nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen worden ist.
e) A ist Versandhändler. Er schickt dem B eine Liste mit seinen Angeboten. So führt die Liste auf, dass das Mountain-Bike "Trekking" 150,00 EUR kosten solle. Tatsächlich handelt es sich hier um einen Schreibfehler, das Rad kostet in Wirklichkeit 1.500,00 EUR. B bestellt ein Mountain-Bike "Trekking" zum Preis von 150,00 EUR.

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