Rz. 16
▪ | Charakter der Anlage |
▪ | Sämtliche Vertragsverhältnisse (z.B. Wartung, Hausmeister, Wärmecontracting, BID-Vertrag, Notwendigkeit und Art der Überleitung) |
▪ | Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen |
▪ | Verträge über zukünftiges Centermanagement |
▪ | Öffentlich-rechtliche Besonderheiten (z.B. keine störenden Gewerbe) |
▪ | Spezielle Sondernutzungsrechte, Lastenverteilung |
▪ | Ergänzende Bestimmungen zur Aufhebung der Gemeinschaft/Wiederaufbau (Die Dauer der Wirtschaftlichkeit von Gewerbeimmobilien kann sehr beschränkt sein! Ein einziger "Karstadt/Hertie/Schlecker"-Fall mit leerstehenden Großobjekten kann zur alsbaldigen Verwahrlosung führen!). Da Abrissverpflichtungen nur sehr beschränkt vereinbart werden können, bietet sich die Bildung von Teilerbbaurechten oder Dauernutzungsrechten als Alternative an. Dort können zivilrechtliche Befristungen und Rückbaupflichten sehr viel flexibler geregelt werden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen