Rz. 24

Ein Notar, der bisher nicht mit dem spezifischen Problem des "Betreuten Wohnens" (das ja keineswegs auf Wohnungseigentumssachverhalte beschränkt ist) befasst war, sollte bei seiner Entwurfstätigkeit äußerste Vorsicht walten lassen. Die Gefahr, an der Schaffung einer Investitionsruine mitzuwirken oder die Quelle für ausgiebige privat- und öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zu begründen, ist außerordentlich groß. Bei der Beurteilung insbesondere sozial- und pflegerechtlich relevanter Fragen verfügt der Notar i.d.R. über wenig Erfahrung. Schon kleinste Fehler bei der Schaffung der Voraussetzungen des Bezuges von Sozialleistungen können zum vollständigen Ausfall von einmaligen oder laufenden öffentlichen Mitteln führen. Selbst die "Aktion Mensch" hat rigide bürokratische Fördervoraussetzungen. Auch bauordnungsrechtlich gibt es viele Spezialregelungen. Wer demnächst ein solches Mandat betreut, muss sich vorher mit der Spezialliteratur befassen.[20]

[20] Sehr guter Einstieg bei Bärmann/Seuß/Drasdo, S. 213 ff.; Rapp, MittBayNot 2012, 432; umfassendes Standardwerk Handbuch Betreutes Wohnen, Hrsg. Michel/Schlüter; zu wohnungseigentumsrechtlichen Fragen dort ausf. Henniges, S. 150 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge