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Der Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 ZVFV umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Auftrags, während in den weiteren Formularen der Begriff des Antrags verwandt wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen Begrifflichkeiten nicht verbunden.

Den Modulen vorangestellt sind leider nicht modular gegliederte Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggf. vom Gerichtsvollzieher eingezogene Gelder.

Dem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist die Anlage 6 ZVFV, mithin die Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag.

Die Module A und B werden nachfolgend nicht mehr gesondert abgehandelt, da diese bereits vor die Klammer gezogen wurden.

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