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Wird Unterhalt tituliert, kann dies statisch oder dynamisch geschehen. Beim statischen Unterhaltstitel wird der konkrete Zahlungsbetrag für den Unterhalt in der Regel anhand der Düsseldorfer Tabelle[96] festgelegt. Die maßgeblichen Parameter sind dabei der Nettoverdienst des Unterhaltsschuldners, das Alter des Kindes und der Kindergeldbezug. Ändern sich die Rahmenbedingungen, kann dieser nur durch die Abänderungsklage angepasst werden.

Die entsprechenden Parameter sind aus dem Vollstreckungstitel in die Anlage 8 ZVFV zu übernehmen.

[96] https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf.

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