Rz. 730

Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159]

[1159] Zu den rechtlichen Grundlagen vgl. im Einzelnen: Fitting, insb. zu §§ 112 ff. BetrVG; Röder/Baeck, Interessenausgleich und Sozialplan; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, § 244; Küttner-Schmidt, Personalbuch 2020, Interessenausgleich Rn 1 ff., Sozialplan Rn 1 ff.

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