_____ (Name, Vorname)
_____ (Straße, Hausnummer)
_____ (PLZ, Ort)
_____, den _____
Betriebsübergang gemäß § 613a BGB
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BGB") über den Übergang des Betriebsteils, in dem Sie beschäftigt sind, und die daraus entstehenden Folgen unterrichten. Im Einzelnen:
I. Bisheriger Arbeitgeber
Ihr Arbeitsverhältnis besteht derzeit mit der XY-GmbH, eingetragener Unternehmenssitz: _____ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Sie sind im Betrieb _____, dort im Betriebsteil _____ beschäftigt.
II. Neuer Inhaber des Betriebsteils
Ihr Arbeitsverhältnis wird auf die Z-GmbH übergehen. Z-GmbH ist im Handelsregister B des Amtsgerichts _____ HRB _____ eingetragen. Z-GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer _____. Z-GmbH gehört zur Z-Gruppe in _____.
III. Gegenstand des Teilbetriebsübergangs
XY-GmbH hat entschieden, den Betriebsteil … an Z-GmbH zu veräußern. Diese Entscheidung ist nach reiflicher Prüfung und Abwägung vor dem Hintergrund von Markt-, Strategie- und Portfolio-Überlegungen erfolgt. Im Vordergrund stand dabei die Zielsetzung, sich innerhalb XY-GmbH strategisch auf die Geschäfte zu konzentrieren, bei denen Verbundeffekte/Synergien zum _____ genutzt werden können.
Diese Voraussetzungen sind bei Z-GmbH erfüllt. Z-GmbH ist _____ mit Sitz in _____. 2020 hat Z-GmbH einen Umsatz von _____ Mio. EUR.
Der Betriebsteil _____ ist als _____ führend im deutschsprachigen Raum (D-A-CH). 2020 wurde _____ als Unternehmen des Jahres seiner Klasse von dem Branchenverband _____ ausgezeichnet. Der Betriebsteil _____ ist daher eine ideale Ergänzung zu dem bestehenden Angebot von Z-GmbH und kommt deren Ziel, die unternehmerischen Aktivitäten in den Bereichen _____ zu erweitern, sehr entgegen.
IV. Teilbetriebsübergang
Bei der Übernahme des Betriebsteils _____ durch Z-GmbH handelt es sich um einen Teilbetriebsübergang gemäß § 613a BGB. Den Text dieser Vorschrift finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben. Da es sich um einen Teilbetriebsübergang handelt, ist der Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses auf Z-GmbH eine sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebende Rechtsfolge (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB), ohne dass es hierzu der Übernahme einer Verpflichtung bedarf. Die Fortgeltung der Vertragsbedingungen steht also nicht im Belieben von Z-GmbH, sondern ergibt sich aus dem Gesetz.
V. Geplanter Zeitpunkt des Teilbetriebsübergangs (§ 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB)
Der genaue Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme des Betriebsteils _____ durch Z-GmbH steht derzeit noch nicht fest. Geplant ist aber, dass die tatsächliche Übernahme zum 1.1.2021 erfolgen wird ("Übergangsstichtag").
VI. Grund für den Teilbetriebsübergang (§ 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB)
Rechtsgrund für den Teilbetriebsübergang ist der "Vertrag über den Verkauf und Kauf des Betriebsteils _____" ("Kaufvertrag") zwischen XY-GmbH und Z-GmbH vom 31.10.2020. Dieser Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartellbehörde und dem Vorliegen weiterer üblicher Vollzugsbedingungen. Der Kaufvertrag betrifft den Betriebsteil _____. Darüber hinaus wird der Internetauftritt dieses Betriebsteils unter www._____.de betrieben. Zusätzlich erscheint ein Newsletter für die Kunden. Schließlich veranstaltet der Betriebsteil _____ Seminare, Weiterbildungen und Tagungen, um die Kunden mit aktuellen Produktinformationen zu versorgen.
Die zum Teilbetriebsübergang führenden unternehmerischen Erwägungen ergeben sich aus den Ausführungen oben unter III.
VII. Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Teilbetriebsübergangs (§ 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB)
1. Rechtliche Folgen
a) Eintritt der Z-GmbH in die Rechte und Pflichten aus dem mit Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis
Nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt Z-GmbH in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Dies bedeutet, dass Z-GmbH Ihr neuer Arbeitgeber wird und das sog. Direktionsrecht ausübt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst das Recht, die Arbeitspflicht durch einseitige Weisung näher auszugestalten. Dies betrifft Zeit, Ort und Inhalt und Art und Weise der zu leistenden Arbeit.
Ihr Arbeitsvertrag gilt unverändert fort. Dies bedeutet, dass Ihr bisheriges Einkommen, Urlaubsansprüche und die sonstigen Arbeitsvertragsbedingungen erhalten bleiben. Ihre Betriebszugehörigkeit bei XY-GmbH wird angerechnet.
Soweit XY-GmbH im laufenden Kalenderjahr Ihre Ansprüche auf Erholungsurlaub aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus in Ihrer Person liegenden Gründen noch nicht erfüllt hat, sind diese von Z-GmbH zu erfüllen. Wird der Urlaub nicht bis zum 31.3.2021 genommen, verfällt er. Eine Urlaubsabgeltung kommt nicht in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten bei XY-GmbH sind bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung im Falle einer Fortsetzungserkrankung zugunsten der Z-GmbH zu berü...