Rz. 676

Muster 4.68: Kurzer Beendigungsvergleich

 

Muster 4.68: Kurzer Beendigungsvergleich

1. Die Parteien sind sich darin einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher fristgerechter Kündigung der Beklagten vom _____ aus dringenden betrieblichen Gründen mit Ablauf des _____sein Ende finden wird.
2. Bis zum vorgenannten Beendigungstermin wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt und abgerechnet, wobei die Beklagte an den Kläger ein monatliches Gehalt (Lohnart _____) in Höhe von _____ EUR brutto zahlt. Im Übrigen sind sich die Parteien darin einig, dass dem Kläger darüber hinaus keine weitere Zahlung für das Jahr _____ zusteht.
3. Die Beklagte zahlt an den Kläger für den Verlust des Arbeitsplatzes und seines sozialen Besitzstandes gem. §§ 9,10 KSchG eine Abfindung in Höhe von _____ EUR (in Worten: _____ EUR) brutto. Der Abfindungsanspruch ist bereits entstanden und damit vererblich. Die Abfindung ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig. Die Versteuerung der Abfindung geht zu Lasten des Klägers.
4. Der Kläger kann seinerseits mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Eine frühere Beendigung liegt im Interesse der Beklagten. Die Mitteilung einer vorzeitigen Beendigung muss schriftlich gegenüber der Beklagten erfolgen. Entscheidend für die Frist ist der tatsächliche Zugang des Schreibens bei der Beklagten. Endet das Arbeitsverhältnis auf diese Weise vor dem _____, erhöht sich die Abfindung gemäß Nr. 3 dieses Vergleichs um _____ EUR brutto für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abrechnung und Auszahlung der Abfindungssumme erfolgt mit dem bei der Beklagten nächst erreichbaren Gehaltslauf.
5. Der Kläger/ bleibt bis zum _____ unwiderruflich unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeit freigestellt. Mit der Freistellung sind sämtliche Urlaubsansprüche sowie etwaige Ansprüche des Klägers auf Freizeitausgleich wegen Über- und Mehrarbeit in natura erfüllt.
6. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein gutes Endzeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, die Gesamtbewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und am Schluss eine übliche Bedauerns-, Dankes- und Gute-Wünsche-Formel enthält. Der Kläger ist berechtigt, einen Zeugnisentwurf vorzulegen, von dem die Beklagte nur aus wichtigem Grund abweichen wird.
7. Der Kläger verpflichtet sich, soweit noch nicht geschehen, innerhalb einer Woche nach Zustandekommen dieses Vergleichs sämtliches noch in seinem Besitz befindliches Eigentum der Beklagten, insbesondere Handy, CDs, Geschäftsunterlagen, PC, Laptop und Firmenchip an die Beklagte an deren Sitz herauszugeben.
8. Der Kläger verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die vertraulichen betriebsinternen Angelegenheiten und über alle ihm bekannten Geschäftsgeheimnisse der Beklagten sowie der übrigen Unternehmen der _____-Gruppe sowie über den Inhalt dieses Vergleichs absolutes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit der Kläger aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten zu entsprechenden Auskünften verpflichtet ist.
9. Mit ordnungsgemäßer Erfüllung dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung oder aus anderen Gründen, gleich aus welchem rechtlichen und/oder tatsächlichen Grund – egal ob bekannt oder unbekannt – vollständig erfüllt und erledigt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Sonderzahlung oder Prämien, bestehen nicht.
10. Damit ist der Rechtsstreit _____ erledigt.

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