Rz. 97

Muster 4.12: Matrixklausel

 

Muster 4.12: Matrixklausel

Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit ohne Verschlechterung seiner vertraglichen Vergütung und ohne Veränderung des tatsächlichen Arbeitsorts in einer unternehmensübergreifenden Arbeitsorganisation (zum Beispiel einer Matrixstruktur) einzusetzen, in der das fachliche Weisungsrecht nicht vom Arbeitgeber ausgeübt wird, sofern die Tätigkeit jedenfalls gleichwertig ist und den Fähigkeiten und Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht; das disziplinarische Weisungsrecht verbleibt in diesen Fällen stets beim Arbeitgeber.[137]

[137] Muster gemäß Neufeld/Michels, KSzW 2012, 49, 55.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge