Rz. 203

Der Drittstaatsangehörige muss den Visumsantrag (meist) persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnsitz stellen. In einigen Ländern kann die Beantragung auch mit einer Vollmacht durch eine dritte Person erfolgen. Dies sollte aber zuvor unbedingt mit der Auslandsvertretung abgeklärt werden. Dem Antragsformular, das man direkt bei der deutschen Auslandsvertretung oder vorab über das Internet erhält, sind i.d.R. folgende Unterlagen beizufügen:

 

Rz. 204

Kopie des Passes, dieser sollte für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein,
zwei aktuelle biometrische Passfotos,
Entwurf des Arbeitsvertrags mit Stellenbeschreibung,
Zusicherung, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht bzw. Garantieerklärung des deutschen Arbeitgebers, dass er für solche Kosten aufkommen wird,
ausführliche Begründung des deutschen Arbeitgebers, warum die zu besetzende Stelle mit dem konkreten Drittstaatsangehörigen besetzt werden soll,
polizeiliches Führungszeugnis,
Lebenslauf sowie
Kopien von Zeugnissen oder Universitätsabschlüssen.
 

Rz. 205

Begleiten Familienangehörige den Ausländer nach Deutschland, sind darüber hinaus einzureichen:

Heiratsurkunde,
Geburtsnachweis der Kinder,
Nachweis über die Wohnverhältnisse in Deutschland und
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, deren Leistungen sich auch auf Familienmitglieder erstrecken.

Diese Unterlagen werden, wie zuvor beschrieben, den zuständigen Stellen in Deutschland zur Prüfung und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung übermittelt.

Wird dem Ausländer die Einreise zur Arbeitsaufnahme in die BRD gestattet, erhält er von der Auslandsvertretung das (Arbeits-) Visum als Sichtvermerk in den Pass gestempelt und darf einreisen.

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