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Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über das behördliche Verfahren und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden können. Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Zuwanderung und zur Schaffung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt für gut ausgebildete Flüchtlinge ist damit zu rechnen, dass sich in Zukunft noch erhebliche Änderungen ergeben werden. Daher kann hier nur der Ist-Zustand beschrieben werden.

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