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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
1. Anlass und Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zwar ein gerichtliches, aber kein Klageverfahren. Es endet nicht mit einer Entscheidung des Gerichts. Vielmehr dient es der Vorbereitung eines möglichen Klageverfahrens, indem es Tatsachen dokumentiert, ohne die eine Klage nicht sinnvoll beziffert werden kann (z.B. Höhe der Mangelbeseitigungskosten), oder wenn die zu beweisenden Umstände nicht während der gesamten Dauer der Auseinandersetzung bereitgehalten werden können. Das Verfahren endet, sobald das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen vorliegt. Rechtsfragen werden in diesem Stadium nicht berücksichtigt. Die Parteien können ihre Auseinandersetzung anschließend im Klageverfahren fortsetzen oder die Feststellungen des Sachverständigen für eine einvernehmliche Lösung nutzen.
2. Gang des Verfahrens
Der Antragsteller formuliert Beweisfragen, zu denen der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Er kann auch zusätzliche Beweisfragen formulieren. Das Gericht beauftragt anschließend einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beantwortung der Beweisfragen in einem schriftlichen Gutachten und fordert Vorschüsse von demjenigen an, dessen Fragen beantwortet werden sollen. Die Vorschussanforderung ist nicht anfechtbar, ebenso wenig die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht. Dieser kann in Ausnahmefällen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Der Sachverständige bestimmt einen Ortstermin und lädt die Parteien und deren Bevollmächtigte dazu. Weitere Personen dürfen nur mit Zustimmung der Parteien teilnehmen. Durch die Teilnahme des Bevollmächtigten an einem oder mehreren Ortsterminen fällt eine Terminsgebühr an. Gleichwohl ist dessen Anwesenheit regelmäßig sinnvoll, schon um zu verhindern, dass die Gegenpartei versucht, den Sachverständigen zu beeinflussen oder der Sachverständige seinen Auftrag überschreitet.
Anschließend dauert es einige Wochen oder Monate, bis das schriftliche Gutachten vorliegt. Bisweilen werden in dieser Phase weitere Vorschüsse angefordert. Zu dem Gutachten können die Parteien Stellung nehmen und ergänzende Fragen formulieren. Der Sachverständige wird dann entweder beauftragt, sich schriftlich mit den Argumenten der Parteien auseinanderzusetzen oder das Gericht lädt ihn gemeinsam mit den Parteien zu einer Anhörung, in welcher er sein Gutachten erläutert.
3. Kosten
Im selbstständigen Beweisverfahren fällt eine Gerichtsgebühr an. Hinzu kommen die Kosten des Sachverständigen und des eigenen Bevollmächtigten. Eine Kostenerstattung kommt regelmäßig nur in einem anschließenden Hauptsacheverfahren in Betracht. Der Antragsgegner oder ggf. dessen Streithelfer haben die Möglichkeit, ihre Kosten vom Antragsteller ersetzt zu bekommen, falls dieser von einer Klagerhebung Abstand nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)