Rz. 51

Muster 4.6: Kostenbefreiungsanspruch

 

Muster 4.6: Kostenbefreiungsanspruch

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________. Gemäß §§ 1 und 2 Abs. 1g) Abs. 2 ARB 75 haben Sie als RSV den Versicherungsnehmer von den dem Gegner erwachsenen Kosten zu befreien, soweit Ihr Versicherungsnehmer zur Erstattung verpflichtet ist und sobald er wegen der Kosten in Anspruch genommen wird. Mit Einreichung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Kostenbefreiung entstanden. Vorliegend haben Sie den Zahlungsanspruch der Gegenseite möglicherweise erfüllt. Sie haben dann jedoch versäumt, den Beweis dieser Erfüllung zu sichern, indem Sie den Vollstreckungstitel nicht herausverlangt haben. Mit der Versäumung, den Vollstreckungstitel herauszuverlangen, haben Sie Ihre Beweissicherungspflicht aus §§ 675, 662 BGB verletzt (KG Urt. v. 24.4.1990 – 6 U 2186/89 –, r+s 1991, 23). Demzufolge haben Sie Ihrem VN den durch Ihre Beweissicherungspflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Ich darf Sie daher höflich auffordern, den Versicherungsnehmer von der Forderung der Gegenseite bis

spätestens zum _________________________ zu befreien.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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