Rz. 31

Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen entgegenzunehmen und ein Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Wenn der Rechtsanwalt bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigert, muss er dies dem Absender unverzüglich mitteilen, § 14 BORA.

 

Rz. 32

Der Rechtsanwalt, welcher den Schuldner vertritt, gegen den berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, muss dafür sorgen, dass der Gläubiger von Klagen, Mahnbescheiden und anderen kostenauslösenden Maßnahmen Abstand nimmt. Für den Schuldner ist ein notarielles Schuldanerkenntnis die preiswerteste Möglichkeit, dem Titulierungsinteresse des Gläubigers zu genügen. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern können auch durch vom Jugendamt aufzunehmende Urkunden anerkannt werden. In Betracht kommt auch ein Anwaltsvergleich nach § 796a ZPO.

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