Rz. 585

Um errechnen zu können, ob Ehegatten im Falle einer Scheidung gegenseitige Ansprüche haben, müssen viele Unterlagen eingesehen und ausgewertet werden. Hierzu zählen unter anderem die Einkommensnachweise, wie zum Beispiel die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Ehegatten. Die Darlehens­verträge müssen eingesehen werden. Denn nur aus diesen ergibt sich die Höhe der Schuld, die Höhe der Leistungsraten, die Dauer der vertraglichen Bindung. Es bedarf auch der Nachweise über Pacht- und Mieteinnahmen. Das können Mietverträge sein, Pachtverträge oder auch Kontoauszüge. Die Lebensversicherungsverträge sind wichtig. Aus ihnen ergibt sich beispielsweise, ob ein Kapitalwahlrecht besteht, ob diese Verträge also im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder des Versorgungsausgleichs eine Rolle spielen. Schenkungen von Eltern oder Schwiegereltern dürfen nicht vergessen werden. Auch diese sind nachzuweisen. Je mehr Unterlagen bereits im Vorfeld eines Rechtsstreits zusammengetragen werden können, desto weniger zeitaufwendig wird das spätere Gerichtsverfahren.

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