Rz. 379

Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge