Rz. 390

Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. F hat kein Erwerbseinkommen; sie leidet an verschiedenen Erkrankungen und ist 59 Jahre alt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge