Rz. 274
Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.
Rz. 275
Beispiel
Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 2.650 EUR, Berechtigter 0 EUR, ausbildungsbedingter Mehrbedarf 200 EUR
Einkommen Verpflichteter | 2.800 EUR | |
Abzüglich ausb.bed. Kosten | 200 EUR | |
Verbleib | 2.600 EUR | |
Hiervon 45 % Unterhalt | 1.170 EUR | |
Gesamtanspruch: | ||
Ausbildungskosten | 200 EUR | |
Unterhalt | 1.170 EUR | |
Insgesamt | 1.370 EUR |
Rz. 276
Ergibt sich aus gesundheitlichen bzw. Altersgründen beim Unterhaltsberechtigten ein Mehrbedarf, kann dieser geltend gemacht werden, sofern er konkret dargelegt und bewiesen wird.
Zuerkannt wird aber ausschließlich, was "medizinisch notwendig" ist.
Rz. 277
Beispiel
Bei Erkrankung an Diabetes unterscheiden Gerichte bei der Verwendung von Nahrungsmitteln danach, ob diese wirklich medizinisch notwendig sind. So sei z.B. die Verwendung von Reformhausprodukten dem "Lifestyle" zuzurechnen.[306] Im genannten Fall hat das OLG Düsseldorf den krankheitsbedingten Mehrbedarf auf DM 150,– monatlich festgesetzt.
Rz. 278
Ein Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf lautet wie folgt:
Muster 4.13: Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf
Muster 4.13: Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf
Es wird beantragt,
den Antragsgegner zu verpflichten,
an die Antragstellerin
ab dem _________________________ monatlich bis zum 1. eines jeden Monats Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR sowie krankheitsbedingten Mehrbedarf in Höhe von _________________________ EUR, insgesamt _________________________ EUR zu zahlen.
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