Rz. 15

In jeder der genannten Phasen einer Ehe können Ehegatten Regelungen treffen, die zwar einen Bezug zur Ehe haben, aber über den gesetzlichen Regelungsbereich hinausgehen. Das macht Eheverträge so interessant. Sie eröffnen gegenüber den gesetzlichen Regelungen erhebliche Gestaltungsspielräume. Die anspruchsvolle Aufgabe des rechtlichen Beraters besteht darin, diese zu erkennen und zu nutzen.

 

Rz. 16

Hierbei können auch Dritte einbezogen werden, insbesondere die Kinder, vor allem, wenn sie bereits volljährig sind, oder die SchwiegerelternAuch erbrechtliche Regelungen kommen in Betracht.

 

Rz. 17

 

Beispiele

1. Die Ehegatten verknüpfen ihren Ehevertrag gem. § 2276 Abs. 2 BGB mit einem Erbvertrag.
2. Die Ehegatten wollen sich scheiden lassen und haben im Übrigen alles geregelt, können sich aber nicht darüber einigen, wer ein bestimmtes Hausgrundstück erhalten soll. Sie übereignen es dem volljährigen Sohn als vorweggenommenes Erbe.

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