Rz. 64

 
Erbrecht des überlebenden Ehepartners bei:

1 Kind

(oder dessen Abkömmlinge)

2 Kinder

(oder deren Abkömmlinge in den beiden Stämmen)

Mehr als 2 Kinder

(oder deren Abkömmlinge in den jew. Stämmen)
Keine Abkömmlinge, aber Erben in II. Erbf.O oder Großeltern vorhanden Keine Erben in I. und II. Erbf.O und keine Großeltern vorhanden
Zugewinngemeinschaft ½ ½ ½ min. ¾ 1/1
Gütergemeinschaft ¼ ¼ ¼ min. ½ 1/1
Gütertrennung ½ ¼ min. ½ 1/1

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