Rz. 1720
Bei den nicht-versicherungspflichtigen Personengruppen entfällt der Regress nach § 119 SGB X, solange keine Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gebucht sind.
Rz. 1721
Nicht-versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind die oben (siehe Rn 1451 ff.) aufgeführten Personenkreise.[1123]
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