Rz. 1298
Privaten Unfallversicherern[811] ist als Summenversicherern der Regress mangels Forderungsübergang gegenüber dem Verursacher ihrer Leistungspflicht nicht möglich.[812] Eine Anrechnung auf Schadenersatzleistungen zu Lasten des Verletzten entfällt.
Rz. 1299
Bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung darf der für einen Kfz-Unfall Haftende die Anrechnung der ausbezahlten Versicherung auf den Insassenschaden bestimmen[813] (und z.B. dadurch seinen Schadensfreiheitsrabatt retten), wenn er hieran ein anzuerkennendes Interesse hat.
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