Rz. 1300

 

Zum Thema

Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, vor § 249 BGB Rn 180 ff.; Heinrichs "Die Fahrerschutzversicherung" DAR 2011, 557; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 1107 ff.

 

Rz. 1301

Bei dieser neuen und noch nicht allgemein verbreiteten privaten Absicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sich hinsichtlich ihres Leistungsvolumen nicht (und damit anders als die private Unfallversicherung) an festen Summen und Sätzen, sondern an den Grundsätzen der Schadenversicherung mit bestimmten Anrechnungs- und Verrechnungsmodalitäten orientiert. Sie ist (jedenfalls per definitionem) eine Schadenversicherung mit speziell geregelten Verrechnungsvorgaben sein, auch wenn sie im Ansatz einer privaten Unfallversicherung ähnelt.

 

Rz. 1302

Ob und inwieweit Forderungswechsel und Anrechnungen vorzunehmen sind, ist abhängig vom jeweiligen Vertragswerk.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge