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Die Dauer der Gesellschaft sollte geregelt werden. Um Streitigkeiten über einen wichtigen Kündigungsgrund zu vermeiden, dürfte regelmäßig sachgerecht sein, die Gesellschaft auf unbestimmte Zeitdauer zu schließen. Der Vertrag sollte sich zudem dazu äußern, ob die Gesellschaft durch Tod, Trennung, Eheschließung und Scheidung aufgelöst wird, etwa wie im Folgenden

Muster 4.7: Dauer der Gesellschaft

 

Muster 4.7: Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer eingegangen. Sie wird durch Tod eines oder beider Gesellschafter, Trennung, Eheschließung oder Scheidung der Gründungsgesellschafter nicht aufgelöst.

Die Kündigung der Gesellschaft kann nur mit einer Frist von _________________________ Monaten zum Ende eines Monats erfolgen.

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