I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters
Rz. 26
Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam.
Rz. 27
Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit, § 721b BGB.
Nimmt ein Gläubiger einen Gesellschafter wegen einer Verbindlichkeit der GbR in Anspruch, die nicht in seiner Person begründet ist, so kann der Gesellschafter insoweit dagegen einwenden (§ 721b Abs. 1 BGB), als die Inanspruchnahme gegenüber der Gesellschaft möglich ist.
Die Befriedung des Gläubigers kann der Gesellschafter gem. § 721b Abs. 2 BGB verweigern, solange die Gesellschaft in Ansehung der Verbindlichkeit das Recht zur Aufrechnung oder zur Anfechtung hat oder andere Möglichkeiten hat, die die Gesellschaft berechtigten, die Leistung zu verweigern.
Wird die Gesellschaft in Anspruch genommen und reicht das Gesellschaftsvermögen nicht, die Verbindlichkeiten abzudecken, so müssen die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihres Anteils am Ergebnis der Gesellschaft aufkommen, § 728a BGB.
Rz. 28
Nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters trifft den Ausgeschiedenen gem. § 728b BGB eine fünfjährige Nachhaftung für bis dahin begründete Verbindlichkeiten die fällig sind, wenn die Ansprüche
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rechtskräftig festgestellt sind, |
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ein vollstreckbarer Vergleich/eine vollstreckbare Urkunde vorliegt, |
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vollstreckbare Ansprüche durch ein Insolvenzverfahren festgestellt sind, |
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gerichtlich/behördlich vollstreckt wird (Erlass eines Verwaltungsakts genügt). |
Rz. 29
Für Schadenersatz haftet der Ausgeschiedene, wenn die zum Schadenersatz führende Verletzung vertraglich oder gesetzlich vor seinem Ausscheiden eingetreten ist.
Rz. 30
Der Fristbeginn für die Nachhaftung ist gem. § 728 Abs. 1 S. 3 BGB, sobald der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis hat.
Rz. 31
Spätester Fristbeginn ist der Tag, nachdem das Ausscheiden des Gesellschafters im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts eingetragen wurde.
II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Gesellschafterwechsel
Rz. 32
Eine besondere Form für das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretung des Gesellschaftsanteils sehen die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB (noch) nicht vor. Somit gilt, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines GbR-Anteils und die Abtretung desselben grundsätzlich formfrei erfolgen können.
Rz. 33
Das gilt auch, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundeigentum oder ein GmbH-Geschäftsanteil gehört. Eine Beurkundung ist den Beteiligten oft dennoch zu empfehlen, um Fehlern vorzubeugen und Kosten einer anderweitigen Rechtsberatung auf mehreren Vertragsseiten zu sparen.
Rz. 34
Wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil übertragen hat oder ein Vertragsbeteiligter vollmachtlos vertreten wurde, bedarf es der Genehmigungserklärung. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam, solange bis entweder die Gesellschafter gem. §§ 182 ff. BGB das Rechtsgeschäft genehmigt und somit wirksam gemacht haben, oder bis die Genehmigung versagt wurde. Mit der Genehmigungsversagung wird das Rechtsgeschäft endgültig unwirksam.
III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil
Rz. 35
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Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil
UVZ- Nr. _________________________/_________________________
Eingangsformel _________________________
Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil
1. Vorbemerkung
Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetragenen _________________________ Immobilienverwaltung eGbR sind als Gesellschafter eingetragen
Frau/Herr _________________________, geb. am _________________________, Wohnort _________________________, Staatsangehörigkeit _________________________;
Frau/Herr _________________________, geb. am _________________________, Wohnort _________________________, Staatsangehörigkeit _________________________;
Frau/Herr _________________________, geb. am _________________________, Wohnort _________________________, Staatsangehörigkeit _________________________.
Der aktuelle Gesellschaftsvertrag vom _________________________ ist diesem Vertrag als Anlage _________________________ beigefügt.
Im Transparen...