Rz. 470

Beschenkte und Erben sind gemäß § 15 ErbStG in sogenannte Steuerklassen eingeteilt.

Zur Steuerklasse I gehören folgende Personen:

Ehegatte und der Lebenspartner,
Kinder und Stiefkinder,
Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder,
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen.

Zur Steuerklasse II gehören folgende Personen:

Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören,
Geschwister,
Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
Stiefeltern,
Schwiegerkinder,
Schwiegereltern,
Geschiedene Ehegatten und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.

Zur Steuerklasse III gehören alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.

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