Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek
Rz. 28
Sowohl die Änderung als auch der Widerruf der Rechtswahl verlangen – wie die Rechtswahl selbst – die Form einer Verfügung von Todes wegen.
Die Änderung der Rechtswahl ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einmal, sofern der Erblasser von Anfang an mehrere verschiedene Staatsangehörigkeiten besaß und nun für das auf die Rechtsnachfolge maßgebliche Recht das Recht des Staates einer anderen Staatsangehörigkeit wählen möchte.
Hatte er in der Verfügung von Todes wegen, in der er das andere Heimatrecht gewählt hatte, auch weitere Anordnungen zur Erbfolge getroffen, ist darauf zu achten, dass das nunmehr gewählte Recht die Bestimmungen der früheren Verfügung von Todes wegen auch umsetzen kann. Ist das nicht der Fall, sollte der Erblasser überlegen, ob er seine Anordnungen nicht besser insgesamt widerruft und vollständig neu verfügt.
Rz. 29
Die Änderung ist auch möglich, wenn der Erblasser zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat bzw. den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit anstrebt und dieses Recht schon vorab wählen will (mit den oben bezeichneten Risiken, dass sich die Rechtswahl nur durchsetzt, wenn es tatsächlich vor dem Tode zur Verleihung dieser Staatsbürgerschaft gekommen war).
Ein Widerruf der Rechtswahl ist stets möglich und führt dann dazu, dass das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort für die Rechtsnachfolge maßgeblich ist. Auch hier ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls vorgenommene Anordnungen zur Erbeinsetzung etc. in der Verfügung von Todes wegen, mit der die ursprüngliche Rechtswahl vorgenommen wurde, von dem nun anwendbaren Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort auch umgesetzt werden können; sind Schwierigkeiten zu erwarten, sollte insgesamt neu verfügt werden.
Rz. 30
Die materielle Wirksamkeit einer Änderung (oder eines Widerrufs) unterliegt diesem bzw. dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt, sofern der Erblasser nur die ursprüngliche Rechtswahl widerruft, ohne einen neuen Rechtswahl vorzunehmen (vgl. dazu § 2 Rn 166).
Muster 4.8: Formulierungsbeispiel zur Änderung der Rechtswahl
Muster 4.8: Formulierungsbeispiel zur Änderung der Rechtswahl
Ich besitze die Staatsangehörigkeiten von _________________________ und _________________________, habe aber meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Diesen will ich auch dauerhaft beibehalten. Ich habe am _________________________ eine Rechtswahl zugunsten des Rechts von _________________________ vorgenommen. Ich ändere diese Rechtswahl und wähle stattdessen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht von _________________________.
Der Notar hat mich darüber belehrt, dass er das maßgebliche ausländische Recht nicht kennt und nicht kennen muss und auch nicht verpflichtet ist, darüber zu belehren. Er hat mich über fremdes Recht nicht beraten oder belehrt.
Muster 4.9: Formulierungsbeispiel zum Widerruf der Rechtswahl
Muster 4.9: Formulierungsbeispiel zum Widerruf der Rechtswahl
Ich besitze die Staatsangehörigkeiten von _________________________ habe aber meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Diesen will ich auch dauerhaft beibehalten. Ich habe am _________________________ eine Rechtswahl zugunsten meines Heimatrechts, des Rechts von _________________________ vorgenommen. Ich widerrufe diese Rechtswahl.
Der Notar hat mich darüber belehrt, dass ohne Rechtswahl das Recht des Staates an meinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt maßgeblich ist.
Er hat mich auch darüber belehrt, dass er das maßgebliche ausländische Recht nicht kennt und nicht kennen muss und auch nicht verpflichtet ist, darüber zu belehren. Er hat mich über fremdes Recht nicht beraten oder belehrt.