Eine zentrale und – jedenfalls im Rahmen der Verarbeitung durch Private – besonders bedeutende Stellung nimmt die bereits aus Art. 7 lit. f) der Datenschutzrichtlinie bekannte Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen, die sich nunmehr in Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO finden, ein. Hier heißt es:
Zitat
"[Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn sie] "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.""
Datenverarbeitungen auf der Grundlage eines "berechtigten Interesses" bzw. die Reichweite dieser Ermächtigungsgrundlage haben in den vergangenen Jahren sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten zu einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen geführt. Auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union findet sich das "berechtigte Interesse" als Rechtfertigungsgrund für Datenverarbeitungen ohne Einwilligung des Betroffenen. Auch hier führt die damit verbundene Interessenabwägung immer wieder zu erheblichen praktischen Problemen. Zu Beispielen zu Entscheidungen und Rechtslage in Deutschland sowie diversen Ländern.
VG Köln, Urt. v. 16.2.2017 – 13 K 6093/15 |
Betrieb einer Plattform zur Bewertung des Fahrverhaltens von Autofahrern, www.fahrerbewertung.de (Befugnis zur Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses verneint, Stichwort: Prangerwirkung) |
BGH, Urt. v. 14.3.2017 – VI ZR 721/15, juris |
hierzu bereits oben Rdn 28 sowie Rdn 146 f. |
LG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2017 – 5 O 400/16 |
Übermittlung von "vertraulichen Bonitätsauskünften" an unbeteiligte Dritte (Befugnis aufgrund berechtigten Interesses verneint) |
OLG Köln, Urt. v. 5.1.2017 – 15 U 121/16 |
Veröffentlichung von Arztdaten auf einem Bewertungsportal (Befugnis aufgrund berechtigten Interesses bejaht) |
BAG, Urt. v. 17.11.2016 – 2 AZR 730/15, Rn 30 |
verpflichtende Teilnahme von Busfahren am sog. RIBAS-Informationssystem, durch das Busfahrer zu einer vorausschauenden und sparsamen Fahrweise angehalten werden sollen (Befugnis aufgrund berechtigten Interesses des Arbeitgebers bejaht) |
LG München I, Urt. v. 14.10.2016 – 17 S 6473/16 |
Einsatz sog. Dash-Cams (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses in Form des Beweissicherungsinteresses bejaht) |
VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2016 – 1 B 171/16, Rn 46 |
Einsatz sog Dash-Cams (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses in Form des Beweissicherungsinteresses verneinend) |
OLG Köln, Urt. v. 30.9.2016 – 20 U 83/16 |
Weitergabe nicht anonymisierter Urteile an Dritte (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses verneinend) |
OLG Köln, Urt. v. 22.9.2016 – I-15 U 33/16 |
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks (hier deshalb verneinend, weil auch das Nachbargrundstück teilweise betroffen war) |
AG Rockenhausen, Urt. v. 9.8.2016 – 2 C 341/16 |
Insolvenz-App mit Daten aus den Insolvenzverzeichnissen (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses verneint, Stichwort: Prangerwirkung) |
AG Bremen, Urt. v. 27.5.2016 – 25 C 62/16 |
Datenweitergabe im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht) |
BGH, Urt. v. 12.4.2016 – VI ZB 75/14 |
Negativeintrag bei der SCHUFA (im Ergebnis offen gelassen) |
BGH, Urt. v. 12.4.2016 – VI ZB 48/14 |
Negativeintrag bei der SCHUFA (im Ergebnis offen gelassen) |
OLG München, Urt. v. 24.3.2016 – 23 U 3886/15 |
Herausgabe einer vollständigen Vereinsmitgliederliste an ein Vereinsmitglied (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht) |
KG, Urt. v. 17.2.2016 – 26 U 197/12 |
Datenübermittlung an die SCHUFA: Schuldnerdatenübermittlung durch ein vom Gläubiger beauftragtes Inkassounternehmen ("Das berechtigte Interesse der Beklagten ergibt sich damit schon aus der Beteiligung an einem solchen Warnsystem; das Interesse der Schufa als der die Daten empfangenden Stelle folgt bereits aus der ihren Geschäftsbetrieb ausmachenden Möglichkeit zur Auskunftserteilung.") |
OLG Braunschweig, Urt. v. 12.2.2016 – 2 U 59/15 |
Datenübermittlung an die SCHUFA (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht) |
OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.2.2016 – 1 W 9/16 |
Übermittlung der Kündigung eines Kreditvertrages an die SCHUFA (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht) |
LG Memmingen, Urt. v. 14.1.2016 – 22 O 1983/13 |
Einsatz von Dash-Cams (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses verneinend) |
OLG Köln, Beschl. v. 20.7.2015 – 19 U 24/15 |
Einmeldeberechtigung eines Inkassounternehmens (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht) |
LG Karlsruhe, Beschl. v. 19.8.2015 – 20 S 42/15, Rn 23 f., juris |
Speicherung der Daten von einem Verkehrsunfall mit Totalschaden in der HIS-Auskunftei (Befugnis aufgrund eines berechtigten Interesses bejaht). |
Mitgliedstaaten ...