Die Firma _________________________
– im folgenden Auftraggeber genannt –
und
die Firma
mit dem Sitz in _________________________
– im folgenden Auftragnehmer genannt –
haben am
_________________________
für das Bauvorhaben
_________________________
über _________________________ (Art der Arbeiten)
einen Vertrag geschlossen.
Gem. § 650f BGB hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Stellung einer Sicherheit verlangt.
Dies vorausgeschickt übernehmen wir,
_________________________ (Name und Anschrift des Bürgen),
hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Vergütungsansprüche (inkl. Nebenforderungen) des Auftragnehmers aus dem o.g. Vertrag zuzüglich aller Ansprüche, die an die Stelle der Vergütung treten, gegen den Auftraggeber und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einem Höchstbetrag von EUR _________________________ (in Worten: _________________________ EUR)
an den Auftragnehmer zu zahlen.
Wir sind berechtigt, im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers die vorliegende Bürgschaft mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen, die der Auftragnehmer bei Zugang der Widerspruchserklärung noch nicht erbracht hat.
Zahlungen werden wir gem. § 650f Abs. 2 BGB nur leisten, wenn der Auftraggeber den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers anerkennt oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf. Unabhängig davon behalten wir uns die Überprüfung vor, ob der geltend gemachte Anspruch des Auftragnehmers berechtigt ist.
Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.
Streitigkeiten aus der übernommenen Bürgschaft werden vor ordentlichen Gerichten nach deutschem Recht in deutscher Sprache verhandelt. Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers vereinbart.
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(Ort und Datum, Unterschrift und Stempel des Bürgen)