Die Firma _________________________
– nachfolgend "Auftraggeber" genannt –
und
die Firma _________________________
mit dem Sitz in _________________________
– nachfolgend "Auftragnehmer" genannt –
haben am _________________________
einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeiten)
für das Bauvorhaben _________________________
geschlossen.
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für
die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen
einschließlich folgender eventueller Ansprüche des Auftraggebers wegen
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Rückforderung aus Überzahlungen |
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Regressansprüchen wegen nicht erfolgter Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge |
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Regressansprüchen wegen Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf Mindestlohn sowie auf Zahlung der Urlaubskassenbeiträge – auch für in der Nachunternehmerkette tätige Arbeitnehmer |
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Regressansprüche wegen nicht erfolgter Zahlung der Unfallversicherungsbeiträge und/oder |
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Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche |
dem Auftraggeber eine Bürgschaft i.H.v. _________________________ % der Netto-Auftragssumme zu stellen.
(alternativ:
Der ursprüngliche Vertragsumfang kann (nach § 1 Abs. 3, 1 Abs. 4 S. 1 VOB/B beim VOB/B-Vertrag) durch geänderte und zusätzliche Leistungen abgeändert oder erweitert werden; unsere nachfolgend erklärte Bürgenhaftung erstreckt sich ausdrücklich auch auf diese Veränderungen und Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsumfangs, allerdings nur bis zu einem Betrag von maximal 10 % der Netto-Auftragssumme.)
(alternativ:
Gem. Nr. _________________________ des vorliegenden Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten i.H.v. _________________________ % der Netto-Auftragssumme für die Sicherstellung sämtlicher ihm obliegender, dort genauer bezeichneter (Schadensersatz-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag einschließlich Regress-, Rückgriffs- und Freistellungsansprüchen sowie Rückerstattung von Überzahlungen.)
Dies vorausgeschickt übernehmen wir, die
_________________________ (Name und Anschrift des Bürgen)
hiermit für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber die unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
EUR _________________________ (in Worten: _________________________ EUR)
an den Auftraggeber zu zahlen.
Wir verzichten auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)
Außerdem verzichten wir auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB), soweit diese nicht auf arglistiger Täuschung beruht. Auf die Einrede der Aufrechenbarkeit verzichten wir nur insoweit, als dies nicht die Fälle betrifft, in denen die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ist nicht möglich. Die Bürgschaft behält auch bei einem Wechsel der Inhaber bzw. Änderung der Rechtsform des Auftragnehmers ihre Gültigkeit.
Aus dieser Bürgschaftserklärung können wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden. Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor Verjährung sämtlicher durch diese Bürgschaft gesicherter Ansprüche. Im Höchstfalle gilt jedoch die Frist des § 199 Abs. 4 BGB. Streitigkeiten aus der übernommenen Bürgschaft werden vor ordentlichen Gerichten nach deutschem Recht in deutscher Sprache unter Ausschluss des UN-Kaufrechts verhandelt. Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers vereinbart.
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(Ort und Datum) (Unterschrift und Stempel des Bürgen)