An das
Landgericht _________________________
Klage
In Sachen
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– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
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– Beklagte –
wegen Leistung einer Sicherheit gem. § 650f BGB.
Vorläufiger Streitwert: EUR _________________________
erheben wir namens und im Auftrag der Klägerin Klage zum Landgericht und stellen folgende
Anträge:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrag vom _________________________, bezogen auf das Bauvorhaben _________________________, eine Sicherheit gem. § 650f BGB i.V.m. §§ 232 ff. BGB in Höhe von _________________________ zu stellen. |
2. |
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
3. |
Das Urteil ist – notfalls gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar. |
Begründung:
Mit Datum vom _________________________ haben die Parteien einen Bauvertrag über _________________________ am Bauvorhaben _________________________ geschlossen.
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Beweis: |
Bauvertrag vom _________________________, Anlage K 1 |
Nach den Bestimmungen des Bauvertrages wurde keine Vereinbarung zur Sicherung der Vergütung der Klägerin getroffen.
Unmittelbar nach Abschluss des Bauvertrages begann die Klägerin mit der Ausführung ihrer Bauleistungen. Als es nach einigen Monaten Bauzeit zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien über die Berechtigung und die Höhe einzelner Nachträge kam, machte die Klägerin die weitere Ausführung ihrer Bauleistungen von der Leistung einer Sicherheit nach § 650f BGB abhängig. Dazu verlangte die Klägerin von der Beklagten mit Schreiben vom _________________________, der Beklagten zugegangen am _________________________, für die von ihr zu erbringenden weiteren Vorleistungen (vereinbarter Pauschalpreis von EUR _________________________ abzüglich des von der Beklagten mit Wertstellung zum _________________________ gezahlten Abschlages von EUR _________________________, darauf wiederum 10 % Nebenforderungen) unter Hinweis auf § 650f BGB i.V.m. §§ 232 ff. BGB die Leistung einer Sicherheit i.H.v. EUR _________________________ bis spätestens zum _________________________.
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Beweis: |
Schreiben der Klägerin vom _________________________ |
Die Höhe der geforderten Sicherheit berechnet sich wie folgt: _________________________
Ferner wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Sicherheit auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden könne.
Gleichzeitig machte die Klägerin darauf aufmerksam, dass sie die Kosten für die zu erbringende Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 2 v.H. für das Jahr übernehmen werde.
Des Weiteren wurde die Beklagte noch gebeten, der Klägerin vor Fristablauf mitzuteilen, ob die von der Klägerin angegebene Frist zur Leistung der Sicherheit gegebenenfalls nicht angemessen lang ist, um die verlangte Sicherheit leisten zu können. Sollte die Beklagte dazu nachvollziehbare Gründe darlegen können, wäre die Klägerin bereit, eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren.
Schließlich wurde in dem Schreiben noch höchstvorsorglich darauf hingewiesen, dass die Klägerin berechtigt sei, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen, wenn innerhalb der gesetzten Frist keine angemessene Sicherheit geleistet werde.
Auf dieses Schreiben erfolgte keine Reaktion der Beklagten. Auch wurde innerhalb der gesetzten Frist keine angemessene Sicherheit geleistet.
Nach Ablauf der gesetzten Frist stellte die Klägerin daher ihre Bauleistungen bis auf Weiteres ein und erhob Klage zum Landgericht.
(Unterschrift) (Rechtsanwalt)